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Digitalanschluss
Was ist der Digitalanschluss
Unter dem Digitalanschluss wird der physische Anschluss an das Kommunikationsnetz sowie das damit verbundene und inkludierte Radio-/TV-Grundangebot verstanden. Der Digitalanschluss ist entweder an das HFC- oder FTTH-Kommunikationsnetz angeschlossen und bietet Zugang zu digitalem Fernsehen, Radio, Telefonie und Internet.
Digitalanschlussgebühren
Mit der Nutzung von Telekomdiensten über die Kabel- oder OTO-Dose werden Grundanschlussgebühren für den Digitalanschluss fällig. Mit den Grundanschlussgebühren werden nebst gesetzlichen Abgaben auch Investitionen in den Unterhalt und den Ausbau des Glasfaserkabelnetzes in Ihrem Wohnort finanziert.
Die Gebühren für den Digitalanschluss werden durch den Netzbetreiber der jeweiligen Gemeinde verrechnet. In den neueren Quickline-Abos sind die Digitalanschluss-Gebühren bereits inkludiert. Sofern der Netzbetreiber nicht Renet ist, werden die Gebühren auf der Quickline-Rechnung in Abzug gestellt und durch den Netzbetreiber verrechnet.
De-/Aktivierung Digitalanschluss
Ein Digitalanschluss ist in der Regel aktiv und der Zugang zum Grundangebot gewährleistet. Andernfalls kann die Aktivierung durch den Kunden kostenlos bei der Renet in Auftrag gegeben werden. Bei Nichtgebrauch kann der Digitalanschluss per Mitteilung bei der Renet deaktiviert werden. Mit der Deaktivierung entfällt die Verrechnung der Grundanschlussgebühren.
Was trifft auf Sie zu?
① |
Ich nutze den Digitalanschluss ohne Verwendung von Quickline-Produkten. Sie erhalten die Rechnung für den Digitalanschluss von der Renet AG. |
② |
Ich bin Quickline-Kunde Sie erhalten alles (Digitalanschluss und Quickline-Produkte) auf einer Rechnung der Renet AG. Im neuen Abo «Quickline-Start» ist der Digitalanschluss sogar bereits inkludiert. |
③ |
Digitalanschluss wird nicht benutzt Die Deaktivierung hat die Plombierung Ihres Anschlusses zur Folge und die Verrechnung der Grundanschlussgebühren entfällt. |